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ODDO BHF AM erfüllt die Anforderungen der Offenlegungsverordnung

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12. März 2021

Zum 10. März 2021 ist der erste Teil der Offenlegungsverordnung (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor*) in Kraft getreten. Gegenstand dieser Verordnung sind diverse Anforderungen im Hinblick auf ESG-Aspekte, Umsetzungsfristen und die Klassifizierung von Finanzinstrumenten, insbesondere Fonds.

Im Zusammenhang mit dieser Verordnung hat ODDO BHF AM für seine diversen Gesellschaften neue Dokumente auf seiner Internetseite bereitgestellt, darunter:

  • Die Politik zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess (Art. 3)
  • Ein Dokument mit Ausführungen zur Transparenzpolitik hinsichtlich der Auswirkungen für eine nachhaltige Entwicklung (Art. 4)
  • Die Klassifizierung seiner Fonds gemäß den Artikeln 6, 8 und 9

 

Um diese Dokumente einzusehen, folgen Sie bitte diesem Link.

* Internationale: Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

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