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ODDO BHF AM erfüllt die Anforderungen der Offenlegungsverordnung
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12. März 2021
Zum 10. März 2021 ist der erste Teil der Offenlegungsverordnung (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor*) in Kraft getreten. Gegenstand dieser Verordnung sind diverse Anforderungen im Hinblick auf ESG-Aspekte, Umsetzungsfristen und die Klassifizierung von Finanzinstrumenten, insbesondere Fonds.
Im Zusammenhang mit dieser Verordnung hat ODDO BHF AM für seine diversen Gesellschaften neue Dokumente auf seiner Internetseite bereitgestellt, darunter:
- Die Politik zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess (Art. 3)
- Ein Dokument mit Ausführungen zur Transparenzpolitik hinsichtlich der Auswirkungen für eine nachhaltige Entwicklung (Art. 4)
- Die Klassifizierung seiner Fonds gemäß den Artikeln 6, 8 und 9
Um diese Dokumente einzusehen, folgen Sie bitte diesem Link.
* Internationale: Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)