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Mitteilung zu EU-Sanktionen gegen Russland

Aktuelles 02.05.2022

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PARIS, FRANCFORT, DUSSELDORF, LUXEMBOURG
02.05.2022

In Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise verhängten Sanktionen informieren wir Sie darüber, dass es gemäß den Bestimmungen der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 398/2022 allen russischen und belarussischen Staatsangehörigen sowie allen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Russland oder Belarus bzw. allen juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen mit Sitz in Russland oder Belarus untersagt ist, Anteile an von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds zu zeichnen. Ausgenommen hiervon sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie natürliche Personen mit einer vorübergehenden oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in einem Mitgliedstaat. Diese Beschränkung bezüglich der Anlage in den Fonds der Verwaltungsgesellschaft gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung.