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ODDO BHF AM erfüllt die Anforderungen der Offenlegungsverordnung
Nachhaltiges Investment
12.03.2021
NEWS
12. März 2021
Zum 10. März 2021 ist der erste Teil der Offenlegungsverordnung (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor*) in Kraft getreten. Gegenstand dieser Verordnung sind diverse Anforderungen im Hinblick auf ESG-Aspekte, Umsetzungsfristen und die Klassifizierung von Finanzinstrumenten, insbesondere Fonds.
Im Zusammenhang mit dieser Verordnung hat ODDO BHF AM für seine diversen Gesellschaften neue Dokumente auf seiner Internetseite bereitgestellt, darunter:
- Die Politik zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess (Art. 3)
- Ein Dokument mit Ausführungen zur Transparenzpolitik hinsichtlich der Auswirkungen für eine nachhaltige Entwicklung (Art. 4)
- Die Klassifizierung seiner Fonds gemäß den Artikeln 6, 8 und 9
Um diese Dokumente einzusehen, folgen Sie bitte diesem Link.
* Internationale: Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)